Elektroheizungsersatzpflicht bis 2030 im Kanton ZH
Seit dem 01.09.2022 ist im Kanton Zürich das neue Energiegesetz in Kraft.
Sanierungspflicht Elektroheizungen und Elektro-Wassererwärmer
Ortsfeste elektrische Widerstandsheizungen zur Gebäudebeheizung sowie zentrale Wassererwärmer, die direkt elektrisch beheizt werden, müssen bis 2030 durch erneuerbare Anlagen ersetzt werden. Hier finden Sie Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen, zum Förderprogramm Elektroheizungsersatz und Beratungsangeboten.
Genauere Informationen zur Gesetzgebung finden Sie auf der Kantons Homepage. Kanton Zürich
Die Energieberatungsregion Winterthur hat im Jahr 2025 drei Veranstaltungen zu diesem Thema durchgeführt. Die Präsentation zum Anlass finden Sie hier. Gerne beraten wir Sie auch vor Ort zu Ihrem individuellen Anliegen, kontaktierne Sie uns.